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Zusammensetzung:
Mitglieder der BG-Fraktion:
Zuständigkeit: Die Stundung und Gewährung von Teilzahlungen von mehr als sechs Monate mit einem Geldwert über 50.000 € im Einzelfall, die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen und öffentlichen Gefällen über 25.000 € bis 250.000 €.
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