Bayreuther Gemeinschaft


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Radfahrverbot im Bereich ZOH

Anträge Archiv > 2010

Radfahrverbot im Bereich ZOH (Fußgängerzone): Busfahrer und Verantwortliche der BVB führen weiterhin Klage darüber, dass viele Radfahrer im Bereich der ZOH für Fußgänger und Busse, wegen Nichteinhalten der gesetzlich vorgeschriebenen "Schrittgeschwindigkeit", eine erhebliche Gefahr darstel-len. Erschwerend kommt hinzu, dass in einer "Fußgängerzone" kein Rechtsfahrgebot besteht und die Radfahrer deshalb kreuz und quer fahren können. Viele Busfahrer sind verunsichert, weil sie tagtäglich gefährlichen Situationen, verursacht durch das Fehlverhalten (Geschwindigkeit) der Radfahrer, ausgesetzt sind. Die Busse fahren im Bereich der ZOH im Kreisverkehr gegenläufig um zu ihren Fahrt-routen zu gelangen. Dabei müssen sie auch noch ein besonderes Augenmerk auf die querenden Fußgänger richten. Auch die Polizei kennt diesen untragbaren Zustand und ist der Meinung, dass in der ZOH das Radfahren nicht zugelassen werden sollte. Im Auftrag der BG-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:
1. Radfahrverbot im Bereich der Zentralen-Omnibus-Halltestelle (ZOH)
2. Bericht der Polizei (SB/V) über die Situation "Radfahren in der ZOH".
3. Bericht eines Verantwortlichen von den BVB.
Es wird gebeten, diesen wichtigen Punkt in der nächsten Verkehrsausschuss-Sitzung (20.04.09) zu behandeln.





Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü