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Anträge Archiv > 2011
Antrag nach § 15 Geschäftsordnung; Nutzungsvereinbarung mit der SpVgg Bayreuth über das Hans-Walter-Wild-Stadion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zusammenhang mit dem zu diskutierenden "Stadion-Nutzungsvertrag" wurde in den letzten Wochen von der SpVgg Bayreuth immer wieder Kritik an den Mitarbeitern der Stadt Bayreuth geäußert.
Insbesondere hieß es in verschiedenen Zeitungsartikeln, Interviews und Pressemitteilungen
Sind diese Kritikpunkte an den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gerechtfertigt?
Hat die SpVgg Bayreuth umgekehrt ihre "Aufgaben" zum Gelingen des Vertrages erledigt.
Seit wann ist der Stadt Bayreuth bekannt, welche Strukturen die Betreiber-GmbH also der Vertragspartner hat?
Wann wurde der im März geforderte von einem Wirtschaftsprüfer testierten Wirtschaftsplan vorlegt?
Die Stadt Bayreuth hat einen bestehenden "Bierlieferungs-Vertrag" für das Hans-Walter-Wild-Stadion mit örtlichen Brauereien. Gleichwohl wird seit einigen Wochen im Stadion "Radeberger" ausgeschenkt. Mit welchen Brauereien hat die Stadt Bayreuth bis zu welchem Zeitpunkt gültige Verträge? Sollten solche Verträge bestehen: Hat die Stadt Bayreuth Vertragsstrafen zu befürchten, weil eine andere Biermarke ausgeschenkt wird?
Die Bayernligasaison hat bereits Ende Juli begonnen. In den Vorjahren gab es regelmäßig einen Vertrag über die kostenlose Nutzung der Anlage und die Überlassung der Einnahmen für die Bandenwerbung. Nachdem es zudem eine Regelung gibt, dass die SpVgg nunmehr an jedem Wochenende einmal das Hauptspielfeld und zweimal das Kunstrasen-Spielfeld benutzen darf, wurde dies sicherlich schriftlich geregelt.
Wurde zum Saisonbeginn ein solcher Vertrag geschlossen? Wenn ja, wann trat dieser Vertrag in Kraft und wurde in diesem Vertrag auf die vertraglichen Bindungen der Stadt Bayreuth mit örtlichen Brauereien eingegangen?
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