Bayreuther Gemeinschaft


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Lärmbegrenzung bei öffentlichen Veranstaltungen

Anträge Archiv > 2010

Antwort der Verwaltung: Nein, eine Lärmbegrenzung besteht nicht

Anfrage nach § 15 der GO
Lärmbegrenzung bei öffentlichen Veranstaltungen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in schöner Regelmäßigkeit werden wir nach öffentlichen Veranstaltungen in Bayreuth, wie z.B. dem Bürgerfest, oder beim Faschingsumzug, auf erfolgte erhebliche Lärmbelästigungen angesprochen.
Wir haben in diesem Zusammenhang deshalb folgende Fragen:

1. Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich der Lärmbegrenzung?
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese eingehalten werden?




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