Hauptmenü
Anträge Archiv > 2010
Antwort der Verwaltung: Nein, eine Lärmbegrenzung besteht nicht
Anfrage nach § 15 der GO
Lärmbegrenzung bei öffentlichen Veranstaltungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in schöner Regelmäßigkeit werden wir nach öffentlichen Veranstaltungen in Bayreuth, wie z.B. dem Bürgerfest, oder beim Faschingsumzug, auf erfolgte erhebliche Lärmbelästigungen angesprochen.
Wir haben in diesem Zusammenhang deshalb folgende Fragen:
1. Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen hinsichtlich der Lärmbegrenzung?
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese eingehalten werden?
Untermenü