Bayreuther Gemeinschaft


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Krankenhauszweck-verband

Ausschüsse

Krankenhauszweckverband Bayreuth
Geschlossen zwischen der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth gemäß Art. 18 ff KommZG vom 12.07.1966 i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27.07.1991.

Zusammensetzung:

  • Verbandsorgane: gemäß § 6 der Satzung:

a) die Verbandsversammlung
b) der Verbandsausschuss
c) der Verbandsvorsitzende

  • Die Verbandsversammlung (§ 7 der Satzung) besteht aus

a) dem Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
b) dem Landrat des Landkreises Bayreuth
c) je 9 weiteren Verbandsräten der Stadt Bayreuth (Dr. Specht, Dr. Hornig, Dr. Boxberger, Dr. Sammet, Dr. Zartner, Heimler, Dr. Kuhn, Lowack, Dr. Scheingel) und des Landkreises Bayreuth.

  • Der Verbandsausschuss (§ 9 der Satzung) besteht aus

a) dem Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
b) dem Landrat des Landkreises Bayreuth
c) je 4 weiteren Verbandsräten der Stadt Bayreuth (Dr. Hornig, Dr. Sammet, Dr. Kuhn, Dr. Schweingel ) und des Landkreises Bayreuth.

  • Verbandsvorsitzender und dessen Stellvertreter (§ 11 der Satzung)

können nur der Oberbürgermeister der Stadt und der Landrat des Landkreises sein. Sie wechseln sich alle 3 Jahre im Amt des Verbandsvorsitzenden ab.





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