Hauptmenü
Ausschüsse
Gebildet nach Art. 17, 18 und 19 AGSG, § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth sowie § 3 der Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth.
Zusammensetzung:
Weitere stimmberechtigte Mitglieder: 3 Vertreter der Wohlfahrtsverbände:
Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth; Caritasverband Bayreuth; Arbeiterwohlfahrt
3 Vertreter des Stadtjugendringes:
Evangelische Jugend; Bayer. Sportjugend; Bund der Deutschen Katholischen Jugend.
Mitglieder der BG-Fraktion:
Zuständigkeit: Die Aufgaben des städtischen Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuß und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Der Jugendausschuß hat das Beschlußrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten Mittel und der vom Stadtrat gefaßten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlußfassung des Stadtrats in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.
Untermenü