Bayreuther Gemeinschaft


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Jugendausschuss

Ausschüsse

Gebildet nach Art. 17, 18 und 19 AGSG, § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth sowie § 3 der Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth.

Zusammensetzung:

  • 1 Vorsitzender
  • 8 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
  • Beratende Mitglieder: Der Leiter des Stadtjugendamtes;
  • 1 Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter;
  • 1 Mitglied aus dem Bereich der Schule oder Schulverwaltung;
  • 1 Vertreter der Agentur für Arbeit Bayreuth;
  • 1 Vertreter der Erziehungsberatung;
  • die Gleichstellungsbeauftragte;
  • 1 Polizeibeamter oder Polizeibeamtin;
  • 1 Vertreter des Stadtjugendringes, Vorsitzender oder von ihm Beauftragter (sofern nicht schon als stimmberechtigter Vertreter);
  • 1 Mitglied der Katholischen Kirche;
  • 1 Mitglied der Evangelischen Kirche;
  • 1 Mitglied der Evangelisch-Reformierten Kirche;
  • 1 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde;
  • 1 Mitglied der Islamischen Glaubensgemeinschaft als beratende Mitglieder.

Weitere stimmberechtigte Mitglieder: 3 Vertreter der Wohlfahrtsverbände:
Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth; Caritasverband Bayreuth; Arbeiterwohlfahrt
3 Vertreter des Stadtjugendringes:
Evangelische Jugend; Bayer. Sportjugend; Bund der Deutschen Katholischen Jugend.

Mitglieder der BG-Fraktion:


Zuständigkeit: Die Aufgaben des städtischen Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuß und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Der Jugendausschuß hat das Beschlußrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten Mittel und der vom Stadtrat gefaßten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlußfassung des Stadtrats in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.





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