Zusammensetzung:
- 1 Vorsitzender
- 16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
Mitglieder der BG-Fraktion:
Zuständigkeit:
- Behandlung der Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Gewerbewesens, des Schulwesens, des Sports, des Fremdenverkehrs, der Wohnungshilfe, der öffentlichen Einrichtungen ohne Stadtwerke, des Gesundheitswesens.
- Behandlung der Angelegenheiten des Finanzwesens, insbesondere die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die zum Haushalt gehören, wenn sie bis zu 100.000 € 50 v. H., bis zu 250.000 € 20 v. H. und bis zu 500.000 € 10 v. H. des Einzelansatzes oder eines vergleichbaren Einzelansatzes nicht überschreiten.
- Die Verfügung über Vermögen der Stadt oder von der Stadt verwalteten Stiftungen, insbesondere Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Schenkungen und Darlehenshingaben, Verzicht auf Ansprüche, Annahme und Ausschlagung von Nachlässen, Vermächtnissen oder Schenkungen sowie alle gleichartigen Geschäfte, den Erwerb städtischen Eigentums durch städtische Bedienstete.
- Die Änderung der Grenzen des Stadtgebietes, soweit unbewohntes Gebiet betroffen ist.
- Der Erlass von Bußgeldbescheiden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße 5.000 € oder mehr betragen soll.