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Anträge Archiv > 2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach der Richtlinie der Stadt Bayreuth zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum in der zentralen Innenstadt sind unter anderem Werbe-Fahnen nicht mehr zulässig, weil "durch ihre Anzahl Höhe und Farben zunehmend das Straßenbild beeinträchtigt wird".
Die Gestaltungsrichtlinie muss aber gerechterweise auch für unseren eigenen "Betrieb", nämlich dem Kunstmuseum im Alten Rathaus gelten. Die Fahne über der Brautgasse, die auf die jeweilige Ausstellung hinweist, dient - sicherlich sinnvoll - dem Zweck, auf den versteckten Eingang des Museums hinzuweisen.
Allerdings "stört" die Fahne eines unserer schönsten Stadtbilder. Alle Autoren der Bayreuther Geschichtsbücher und Stadtführer schmückten den Inhalt ihrer Bücher (auf Stichen seit über 200 Jahren) mit dem Blick auf die Stadtkirche und die Erker des Stirnerhauses und des Alten Rathauses. Ein "klassischer Fotoblick", der seit der Anbringung der Fahne deutlich verliert.
Ich beantrage, dass die Fahne satzungskonform nach der Fertigstellung des Marktes abgehängt, aber gleichzeitig eine geeignete Lösung gesucht wird, um vom Markt aus auf unsere "Museumsachse" Kunstmuseum und Historisches Museum hinzuweisen.
Schließlich eröffnet die Gestaltungsrichtlinie "Betrieben in den Seitengassen und Passagen die Möglichkeit, im Rahmen eines eigenen Beschilderungssystems, das in Absprache mit der Stadt Bayreuth eingerichtet wird, auf ihren Betrieb hinzuweisen."
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